Wildtierkameras

Wildbeobachtung oder Hausüberwachung. Vieles ist möglich mit Wildkameras!

Schutz von Garten und Grundstück: Wenn Einbrecher in die Fotofalle tappen.
Eigentlich wurden sie entwickelt, um Fuchs und Hase auf „frischer Tat“ zu ertappen: Wildtierkameras. Zugeschnitten auf den Gebrauch von Jägern bringen die Wildkameras mit ihrem Bewegungssensor und Selbstauslöser, Infrarot-Sensor, SD-Funktion aber auch reichlich Features mit, die neben Jägern oder Förstern auch immer mehr Privatpersonen entdecken. So werden Wildkameras häufig auch zur Tierbeobachtung im eigenen Garten genutzt, weil es für Viele einfach spannend ist, zu erfahren, welche Tiere sich dort nachts herumtreiben: Ob Rehe am Blumenbeet, Reiher beim Fischklau oder Waschbären, die sich über die Mülltonne hermachen.
Dank ihrer Eigenschaft unauffällig zu fotografieren, eignen sich Wildkameras aber auch hervorragend zur Überwachung des Grundstücks. Insbesondere jetzt, im Herbst und Winter, wenn es frühzeitig dunkel wird, haben Einbrecher Hochsaison.


Bewegungssensor, Infrarot-Sensor und im Camouflage-Look: Die vielen Vorteile einer Wildkamera

Der große Vorteil von Wildkameras liegt im Bewegungssensor, der die Kamera genau dann aktiviert, wenn ein Tier – oder eben ein Mensch – vor die Linse läuft. Weil Wildkameras eben nicht rund um die Uhr aufzeichnen und keine Videos erstellen, sondern Fotos oder Serienbilder fertigen, kommen sie mit viel weniger Speicherplatz aus und überzeugen mit längeren Betriebszeiten beziehungsweise geringerem Akku- oder Batterieverbrauch als eine herkömmliche Überwachungskamera.

Noch einmal zurück zur wesentlichen Stärke: Der Bewegungssensor von den Wildkameras ist so scharf gestellt, dass er die Wildkamera auch bei unmöglichen Lichtverhältnissen auslöst. Im Normalfall soll der sensitive Sensor der Wildkameras ja Tiere im Wald beobachten – auch, oder: gerade, in der Dämmerung und nachts, wenn die meisten Waldbewohner erst aktiv werden.




Für die Tierbeobachtung mit Wildkamera sollte man eine Kamera mit unsichtbarem Blitz nutzen. Dieses bietet zum Beispiel die folgende Wildkamera. Hier strahlt der Blitz auf einer Wellenlänge von 940 nm, welche für das Wildtier nicht mehr sichtbar ist. Der Nachteil ist hier eine etwas geringere Reichweite.

Unsere BRESSER Überwachungskamera mit 120 Grad PIR-Bewegungssensor und unsichtbarem Infrarotblitz zum Beispiel kommt im gut getarnten Camouflage-Look daher und macht Fotos bis zu 16 Megapixel – farbig bei Tag und monochrom bei Nacht. Die Wildkamera fertigt sogar Full-HD 1080P Videos an, wahlweise von 10 Sekunden oder 5 Minuten Länge. Der geringe Stromverbrauch gewährleistet einen langen Einsatz ohne ständig die Batterien auswechseln zu müssen: Bis zu 6 Monate Betriebszeit im Stand-by Modus sind problemlos drin.

Für den Hausgebrauch oder die Hausüberwachung empfiehlt sich eine Wildkamera mit 850 nm Blitz. Dadurch ist die Reichweite der Wildkamera größer und der IR Blitz ist nur leicht sichtbar durch ein leichtes Glimmen der LED´s. Dieses Glimmen ist lediglich sichtbar, wenn man die Wildkamera anschaut. Daher empfiehlt es sich die Wildkamera etwas höher und versteckt anzubringen.

Empfehlungen

BRESSER Überwachungskamera 120° mit PIR-Bewegungssensor 16MP Full-HD

- 16 MP Foto- und Full HD Videoaufnahmen durch Bewegungssensor
- Unsichtbarer Infrarotblitz/geringer Stromverbrauch
- 120° Bewegungserkennung bis zu 20 m

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BRESSER Überwachungskamera/Wildkamera 55° 8MP

- Digitalkamera für Wildbeobachtung und Überwachung
- Foto- und Videoaufnahmen durch Bewegungssensor
- Kaum sichtbarer Infrarotblitz fürs menschliche Auge

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BRESSER Überwachungskamera 120° mit PIR-Bewegungssensor 16MP Full-HD

- Digitalkamera für Wildbeobachtung und Überwachung
- Fotoaufnahmen durch Bewegungssensor, Reichweite: 12 m
- Infrarotlicht für Nachtaufnahmen (schwarz-weiß)

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Wo dürfen Sie eine Wildkamera einsetzen und anbringen?

Im Allgemeinen ist es erlaubt, das eigene Grundstück zu überwachen. An ein paar Regeln müssen Sie sich dennoch halten, denn Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte Dritter dürfen nicht verletzt werden.

Sämtliche Kameraeinstellungen, die über die Grundstücksgrenze hinausgehen, sind damit verboten. Weder der Gehweg oder die Straße vor dem Gartenzaun noch die mit dem Nachbarn gemeinsam genutzte Garageneinfahrt (beispielsweise bei Doppelhaushälften) dürfen Sie aufnehmen. Im Falle gemeinsam genutzter Grundstücks- oder Gebäudeteile fragen Sie Ihren Nachbarn: Dieser muss der Überwachung zustimmen.

Aufbau und Verwendung

Aufgrund der genannten Eigenschaften sind Wildkameras perfekt geeignet, Einbruchsschwachstellen am Haus, wie Terrassentüren, Eingangsbereiche, Kellertüren und -fenster zu bewachen. Hinzu kommt, dass das Gehäuse einer Wildkamera in der Regel in Camouflage-Optik gehalten ist und die Wildkameras ohnehin klein sind, sodass sie nicht auffallen. Für die Überwaschung des gesamten Grundstücks sind sie eher ungeeignet, das sie eben auch dann auslöst, wenn Nachbars Katze vorbeischleicht.

Grundsätzlich bedenken Sie bitte: Wildkameras liefern einen Foto-Beweis über das unerlaubte Eindringen Dritter, sie lösen keinen Alarm aus. Aber das tun normal Überwachungskameras auch nicht. Der Hauptnutzen liegt darin, dass die von Einbrechern gemachten Aufnahmen dem Fahndungserfolg – und somit der Überführung der Täter – dienen.

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