26.08.2020 09:57 Alter: 4 Jahre
Kategorie: Bresser, Start, Start, Press

Auf ins nächste Abenteuer

Schatzsuche kennt keine Altersstufe

Abgesehen vom professionellen Gebrauch an Sicherheitsschaltern oder bei Lebensmittelkontrollen, ist ein Metalldetektor auch perfekt geeignet für spannende Schatzsuchen mit der ganzen Familie. Denn überall um uns herum, unmittelbar unter der Erdoberfläche, befinden sich wertvolle Edelmetalle die nur darauf warten, gefunden zu werden: Münzen, Schmuck, Edelmetalle und sogar Antiquitäten.

Metalldetektoren für Groß und Klein

Wir bei Bresser wissen, dass Abenteuerlust und Forscherdrang nicht nur etwas für die Jüngsten ist und haben deshalb mit unserer Serie BOUNTY HUNTER Metalldetektoren in unterschiedlichen Ausführungen, sowohl für Kinder und Einsteiger als auch für Profis. Denn Metallortung ist ein großartiges Hobby für Abenteurer aller Altersstufen. Mit den hochwertigen Metalldetektoren der BOUNTY HUNTER Serie können Sie je nach Bauweise und Frequenzeinstellung nach unterschiedlichen Metallen suchen und filtern. Die hochsensiblen Suchspulen arbeiten präzise und langlebig.

Mit unserem BOUNTY HUNTER Junior haben wir zum Beispiel einen Metalldetektor mit kompaktem und ergonomischem Design im Sortiment. Die Audio-Rückmeldung orientiert sich an der Signalstärke und macht es für Anfänger leichter zu lernen, wie man den Metalldetektor bei der Schatzsuche richtig einsetzt.

Unser BOUNTY HUNTER Tracker IV ist der richtige Metalldetektor für fortgeschrittene Einsteiger. Er ist einfach zu bedienen, leicht und extrem effizient im Einsatz. Der Bounty Hunter Tracker IV Metalldetektor erkennt alle Metalle. Er detektiert durch Schmutz, Stein, Holz und Schlamm hindurch - und die Spule kann sogar in Wasser getaucht werden.

Für ernsthafte Fortgeschrittene führen wir in der BOUNTY HUNTER Serie den Discovery 3300 – das Gerät mit der größten Suchtiefe aller Metalldetektoren der Bounty Hunter Discovery Serie! Er findet münzgroße Objekte in 11-Zoll (28 cm) Tiefe und größere Objekte bis zu 4-Fuß (122 cm) tief! Der Metalldetektor ist ausgestattet unter anderem mit manuellem Bodenausgleichsregler, einem numerischen Zielwertsystem (0-199) zur Objektidentifizierung, einer digitalen 11-Segment-Zielerkennung, 7-Segment-Zieleliminierungsindikatoren, Münztiefenindikator und einem akustischen 4 -Ton-Signal.

Regeln der Schatzsuche


Die Suche mit dem Metalldetektor ist in ganz Deutschland (außer in Schleswig-Holstein) grundsätzlich erlaubt. Für die Suche nach Nicht-Boden- oder Kulturdenkmälern benötigen Sie keine Genehmigung. Vor dem Betreten von Privatgrundstücken holen Sie bitte das Einverständnis des Eigentümers ein.

Um mit dem Metalldetektor auf „richtige“ Schatzsuche zu gehen, benötigen Sie eine Grabungsgenehmigung (gibt es bei den Landesarchäologen), sowie die Erlaubnis des Grundstückseigentümers von Privatgrundstücken.

Hier lohnt sich die Suche besonders:

Badestrände und Spielplätze, öffentliche Parkanlagen und Festwiesen

Äcker

Aufgrund jahrhundertelanger Bewirtschaftung herrscht hier eine hohe Funddichte

Mühlen

An Mühlen herrschte einst intensiver Lieferverkehr. Weil früher ausschließlich mit Bargeld bezahlt wurde, finden Sie hier am ehesten Münzen

Brücken und mittelalterliche Fernstraßen

Einst wurden beim Überqueren von Brücken Münzen als Glücksbringer ins Wasser geworfen. Die Straßen im Mittelalter waren nicht nur die Verbindung zwischen großen Städten, sondern auch Militär, Handels- und Pilgerstraßen. Heute sind die fast vergessen, einige sind aber noch als Hohlwege durch unsere Wälder erkennbar.

Burgen und Burgruinen

Hier ist die Chance am größten, wertvolle archäologische Funde oder Antiquitäten aufzuspüren. In der Regel benötigen Sie hier aber eine Genehmigung.

Auf keinen Fall dürfen Sie hier suchen:

Gekennzeichnete und nicht gekennzeichnete Bodendenkmäler
Friedhöfe und Gräber (auch ehemalige Grabanlagen wie Hünengräber)
Innerhalb Wälder und nicht bewirtschafteten Wiesen
Historische Orte (Schlachtfelder, Feldlager)

Darf ich behalten, was ich finde?

Nein. Jeder Fund gehört automatisch dem Staat. Mit Ausnahme von Bayern: Nur in diesem Bundesland gilt die Hadriansche Teilung. Das Gesetz geht auf den römischen Kaiser Hadrian zurück und besagt, dass Funde, die nicht eindeutig einem Besitzer zugeordnet werden können, zur Hälfte jeweils dem Finder und dem Grundstückseigentümer, auf dessen Grund der Schatz entdeckt wurde, gehören.

Melden Sie Funde grundsätzlich dem zuständigen Landesarchäologen Ihres Bundeslandes. Munitionsfunde melden Sie der Polizei und bitte graben Sie diese auf keinen Fall selbstständig aus.

Und jetzt: Viel Spaß und Erfolg bei Ihrer Schatzsuche!

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